Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachfolgend sind die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Instituts für Solare Anwendungen Potsdam (ISA-Potsdam) gegenüber institutionellen, geschäftlichen und privaten Kunden aufgeführt.

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Bestellungen, Verträge, Dienst- und sonstigen Leistungen die Personen oder Gesellschaften, im folgenden als Kunde bezeichnet, mit dem Institut für Solare Anwendungen Potsdam, Am Mühlenberg 11, 14467 Potsdam, abgeben bzw. abschließen. Der Kauf- bzw. Leistungsvertrag kommt mit dem Institut für Solare Anwendungen Potsdam zustande. Das Institut für Solare Anwendungen Potsdam, nachfolgend als ISA-Potsdam bezeichnet, ist wie folgt zu erreichen: Tel.: 0331-58393913 und Email: info@isapotsdam.de.

(2) Abweichende AGB oder Erklärungen von Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vor Vertragsbeginn gemeinschaftlich in Textform vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.

 

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages über Leistungen oder Produkte zwischen dem Kunden und der ISA-Potsdam ist ein gültiges Angebot der ISA-Potsdam, ein schriftlicher Nachweis (Post, Fax, E-Mail) aus dem die Zustimmung des Kunden zum dargebotenen Angebot zweifelsfrei hervorgeht und einer daraufhin schriftlich erfolgten Auftragsbestätigung seitens der ISA-Potsdam (per Post, Fax, E-Mail).

(2) Insbesondere bei Dienstleistungen und Forschungsaufträgen können auf Wunsch des Kunden besondere Einzelleistungen, Vereinbarungen, der Leistungszeitraum und Vergütungsdetails in einem separaten Leistungsvertrag geregelt werden (z.B. Forschungs- und Entwicklungs-Vertrag). In allen anderen Fällen gelten die mit der Auftragsbestätigung übermittelten Rahmenbedingungen als Leistungsvertrag.

(3) Unsere Internetseiten stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, sich über die Leistungen der ISA-Potsdam sowie über die gültigen AGB zu informieren. Die darauf dargestellten Preise können zwischenzeitlich variieren bzw. Anpassungen unterworfen sein. Gültig ist allein das auf Anfrage übermittelte Angebot der ISA-Potsdam. Jede seriöse Angebotsanfrage wird mit einer Email bestätigt oder sofort mit der Übersendung eines Angebotes zur angefragten Leistung beantwortet. Etwaige Eingangsbestätigungen und die Übersendung eines Angebotes stellen jedoch nicht automatisch den Beginn eines Leistungsvertrages dar. Siehe hierfür auch §2, Absatz 1.

(4) Sämtliche Änderungen, Erweiterungen und Nebenabreden von schriftlich abgeschlossenen  Verträgen  einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Auskünfte und Zusage von am Auftrag beteiligten Mitarbeitern oder von der ISA-Potsdam beauftragten Dritten. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

§3 Vertragsgegenstand und Verwendungseignung

(1) Vertragsgegenstand werden die in der Anfrage und in der Auftragsbestätigung genannten Dienstleistungen, Waren, Preise und sonstige Modalitäten.

(2) Alle Bilder die für die Präsentation der Dienstleistungen, Produkte und Waren auf der ISA-Potsdam Webseite genutzt wurden, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur der Veranschaulichung. Zuvorderst maßgeblich ist die Textbeschreibung der Dienstleistungen, Produkte und Artikel.

(3) Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die ISA-Potsdam frei in der Auswahl der hierfür benötigten technischen und personellen Mittel. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter (Gutachter, Laboranalysen, …). Davon abweichende Regelungen können auf Kundenwunsch im Leistungsvertrag festgehalten werden.

(4) Jegliche Änderungen und Anpassungen im Vertrag bedürfen der Schriftform per Post oder Email, bei der zweifelsfrei eine beidseitige Bestätigung dieser Änderungen durch den Kunden und der ISA-Potsdam hervorgeht.

(5) Die ISA-Potsdam prüft ihre Daten- und Informationsquellen aufs Genaueste, regelmäßig und mit hoher Gründlichkeit. Trotzdem können Garantien oder Gewährleistungen zu Informationen deren Basis auf der Veröffentlichung durch Drittanbietern und Herstellerangaben basieren, nicht übernommen werden.

(6) Werden im Rahmen eines Auftrages Urheber- und Erfindungsrechte berührt, so gelten diesbezüglich die individuellen Regelungen im Leistungsvertrag. Sofern es einer solchen Regelung mangelt, gilt das Gesetz.

(7) Unsere Produkte und Dienstleistungen sind nur für die übliche kommerzielle oder private Verwendung geeignet, nicht jedoch für den Einsatz in besonders kritischen Sicherheitssystemen, wie z.B. Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltenden Funktionen. Erstattungen für Schäden oder entsprechende Schadensersatzansprüche die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, werden nicht anerkannt bzw. ausgeschlossen.

 

§4 Preise

(1) Bei den auf den Produktseiten angegebenen Preisen handelt es sich um Netto-Preise in der Währung Euro. Diese verstehen sich zuzüglich sonstiger Preisbestandteile, Portogebühren und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Führen wir auf Wunsch des Kunden Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

(3) Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen können zusätzliche Bearbeitungs-, Mahnungs- und Zinsgebühren erhoben werden. Diesbezügliche Regelungen werden auf Anfrage mitgeteilt.

 

§5 Lieferzeiten und Selbstliefervorbehalt

(1) Für Produkte und Waren handelt es sich bei den im Angebot und der Auftragsbestätigung genannten Lieferterminen und –fristen grundsätzlich um „ca. Fristen“. Sofern nicht anders angegeben beträgt die Lieferzeit für Waren, Produkte und Artikel ca. 3-5 Werktage.

(2) Für Dienstleistungen, wie z.B. Seminare, Vorträge, Beratungen und Workshops, gelten taggenaue Termine insofern diese in der Auftragsbestätigung durch die ISA-Potsdam bestätigt worden und vorbehaltlich unvorhersehbarer Verhinderung, wie z.B. Krankheit.

(3) Sind die bestellten Produkte und Artikel aufgrund von Lieferverzögerungen durch eigene Lieferanten und Unterauftragnehmer der ISA-Potsdam nicht innerhalb der vertraglich festgehaltenen Frist zustellbar, so verlängert sich die Frist entsprechend bzw. kann bei endgültiger Nicht-Lieferung von beiden Vertragspartnern vom Vertrag zurückgetreten werden. In jedem Fall wird der Kunde über Verzögerungen unverzüglich informiert.

(4) Sollte eine Zustellung der Ware trotz zweimaligen Auslieferungsversuchs nicht möglich sein, ist die ISA-Potsdam berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Kosten für die ggf. notwendige zwischenzeitliche Einlagerung (Spedition oder Lagerhalter) und die Rückführung der Waren können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 

§6 Kommunikation

(1) Die ISA-Potsdam nutzt verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten, u.a. Brief, Telefon, Fax und E-Mail. Sofern mit dem Kunden nicht etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, können alle die zuvor aufgeführten Kommunikationswege Anwendung finden. Für Risiken die möglicherweise mit der Nutzung dieser Kommunikationswege einhergehen, kann die ISA-Potsdam keine Verantwortung übernehmen.

(2) Jede Form der Kommunikation oder Zahlung muss eine eindeutige Identifizierung des Kunden erlauben. Dies kann u.a. durch eine Übermittlung des Namens, der Kundennummer, der Rechnungsnummer usw. erfolgen.

(3) Für die Erteilung von Auskünften kann die ISA-Potsdam eine Legitimation seitens des Kunden, z.B. durch die Benennung von Rechnungsnummern usw.,  verlangen.

(4) Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat er für die Kommunikation und Kontaktaufnahme Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Telefon, Fax, E-Mail oder Web-Formulare, benutzt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Im Falle des Widerrufes trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und ggf. zwischenzeitlich angefallene Buchungs-, Stornierungs- oder Reise- und Unterbringungskosten.

 

§7 Allgemeine Obliegenheiten und Pflichten des Kunden

(1) Für eine effiziente Umsetzung ist es notwendig, der ISA-Potsdam alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen (Kontaktdaten, Daten, Berichte, Modelle, …) kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Soweit kein Anlass besteht oder eine anderswertige Vereinbarung getroffen wurde, werden die zur Verfügung gestellten Informationen nicht (nochmals) auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

(2) Der Kunde darf bei seiner Kontaktaufnahme und Angebotsanfrage nur wahrheitsgemäße Angaben machen. Werden der ISA-Potsdam falsche Daten mitgeteilt, und gefährdet dies die Vertragserfüllung, so ist die ISA-Potsdam berechtigt, von dem bereits geschlossenen Vertrag fristlos zurückzutreten. Das Recht zwischenzeitlich angefallene Kosten in Rechnung zu stellen ist davon jedoch nicht ausgeschlossen.

(3) Änderungen der für die Geschäftsbeziehung wichtigen Daten, wie z.B. Name, Adresse, Email-Kontakt, hat uns der Kunde bei laufender Bestellung unverzüglich und in den sonstigen Fällen vor der nächsten Bestellung mitzuteilen.

(4) Mit Rücksicht auf die typische E-Mailkommunikation bei Fernabsatzgeschäften und Kommunikation hat der Kunde seine E-Mail Adresse in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Tage) abzurufen, wenn er eine Bestellung abgegeben hat und der Vertrag noch nicht vollständig durchgeführt bzw. abgeschlossen ist.

(5) Werden Mitarbeiter im Auftrag des Kunden auf dessen Betriebsgelände tätig, so obliegt dem Kunden die Sicherstellung der notwendigen betriebs- und arbeitsschutzrelevanten-Vorkehrungen, welche für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeiten von Belang sind.

(6) Wünscht der Kunde bei der Durchführung eines Auftrages mit der ISA-Potsdam seinerseits die Integration bzw. Zusammenarbeit mit Dritten, ist die ISA-Potsdam entsprechend zu informieren und darüberhinaus berechtigt, diese Zusammenarbeit auf ein vertrauliches und produktives Verhältnis zu prüfen. Im Zweifelsfall kann die ISA-Potsdam von der Vereinbarung mit dem Kunden zurücktreten.

(7) Jedwede Vereinbarung über eine Geheimhaltungsverpflichtung bedarf einer vorherigen schriftlichen Hinterlegung und Ausgestaltung im Leistungsvertrag (§2, Absatz 2).

(8) Der Kunde hat die Pflicht die gelieferten Waren unverzüglich nach Eingang bei ihm gemäß den üblichen Sorgfaltspflichten zu untersuchen. Offensichtliche und bei der Wareneingangsuntersuchung erkennbare Mängel sowie sonstige Beanstandungen und Probleme im Zusammenhang mit Leistungen durch die ISA-Potsdam sind dieser unverzüglich und schriftlich per Email oder Post anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Waren. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mitteilung, so gelten die gelieferten Produkte als angenommen bzw. genehmigt.

 

§8 Vergütung, Zahlungen, Entgelte, Rechnungsstellung

(1) Maßgebend ist die im Leistungsvertrag vereinbarte Vergütung, wenn nicht eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Kunde ist verpflichtet die Rechnungsbeträge gemäß dem vereinbarten und gültigen Leistungsvertrag unverzüglich (10 Werktage) nach Rechnungsstellung in der Währung Euro zu bezahlen. Die Zahlung kann wahlweise in bar oder per Überweisung auf das Konto der ISA-Potsdam erfolgen. Abweichende Zahlungsmodalitäten oder veränderte Zahlungszeiträume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens der ISA-Potsdam. Informationen zur Bankverbindung, Projektzuordnung und Vorgangs- bzw. Rechnungsnummer werden dem Kunden bei der Rechnungsstellung mitgeteilt.

(3) Lieferungen ins Ausland können unter der Prämisse der Vorauskasse erfolgen.

(4) Die ISA-Potsdam hält sich vor, bei größeren Dienstleistungsaufgaben und Projekten eine Anzahlung anzufordern und/oder Zwischenrechnungen zu stellen. Zudem kann die Rechnungsstellung vor als auch nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgen.

(5) Bei Bezahlvorgängen muss immer eine eindeutige Identifizierung des Kunden, u.a. durch Angabe des Namens, der Kundennummer, der Projekt-Nummer oder der Rechnungsnummer usw., für die ISA-Potsdam möglich sein.

(6) Die ISA-Potsdam ist berechtigt, etwaige zwischenzeitlich erfolgte Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes, in den Entgelten für Leistungen, Dienstleistungen und Produkte entsprechend zu berücksichtigen.

(7) Ein Aufrechnungsrecht seitens des Kunden besteht nur dann, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ISA-Potsdam anerkannt wurde.

 

§9 Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht und Gestaltung von Rückgaben

(1) Nutzt der Kunde die Leistungen und Produkte der ISA-Potsdam als privater Verbraucher und hat er für die Kommunikation und Kontaktaufnahme Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Telefon, Fax, E-Mail oder Web-Formulare, benutzt, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte (14-Tage). Im Falle des Widerrufes trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und ggf. zwischenzeitlich angefallene Buchungs-, Stornierungs- oder Reise- und Unterbringungskosten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der ISA-Potsdam per Email oder Post eingegangen ist.

(2) Macht der Kunde einseitig von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so erfolgt im Fall von Dienstleistungen und Produkten eine Abrechnung der bis dahin erfolgten Teilleistungen und der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren und ggf. zwischenzeitlich angefallene Buchungs-, Stornierungs-, Reise- und Unterbringungskosten.

(3) Widerrufe können nur schriftlich per Post oder Email unter der Angabe von Kundennummer und/oder  Auftragsnummer erfolgen.

(4) Die Rückgabe von käuflich erworbenen Informationsinhalten und Informationsmaterialien in Form von Vorträgen, Berichten, Analysen, tabellarisierten Wertedarstellungen oder elektronischen Dateiformaten wird ausgeschlossen, da eine entsprechende Datenintegrität, Datensicherheit und ein Schutz vor Vervielfältigung nicht zweifelsfrei sichergestellt werden kann. Mit Zustellung dieser Art von Leistungen gilt der Leistungsvertrag als erfüllt.

(5) Die ISA-Potsdam hält sich ihrerseits eine Kündigung des Leistungsvertrages aus wichtigem Grund jederzeit vor, insbesondere wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Leistungen, Dienstleistungen und Produkte missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

 

§10 Verzug des Kunden

(1) Der Kunde kommt automatisch, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Rechnungsbetrag nicht binnen 10 Werktagen so leistet, dass dieser auch zeitgemäß auf das in der Rechnung angegebene Konto der ISA-Potsdam eingeht.

(2) Für den Verzugszeitraum können, gemäß §288 BGB, Zinsen in Höhe von 5% für private Verbraucher und 10% für gewerbliche Nutzer berechnet werden. Eine zusätzliche Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden ist damit nicht ausgeschlossen.

(3) Bei Anmahnung von überfälligen Zahlungsbeträgen können zusätzliche Bearbeitungs- und gestaffelte Mahnungsgebühren in Höhe von 5,00 bzw. 5,00 bis 50,00 Euro in Rechnung gestellt werden.

 

§11 Gewährleistung

(1) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel (Gewährleistung) ist auf die Nacherfüllung beschränkt. Die ISA-Potsdam kann in freier Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Der Kunde hat uns umgehend und ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Bei einem Verstoß hiergegen ist die ISA-Potsdam von der Haftung befreit. Der Kunde darf den Mangel selbst oder durch Dritte in seinem Auftrag nur mit der schriftlichen Zustimmung durch die ISA-Potsdam beseitigen lassen.

(2) Für den Fall, dass die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen ist oder nicht fristgemäß erfolgt, ist der Kunde berechtigt, seine Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern es sich um Waren und Produkte und nicht um Dienstleistungen, Berichte und Informationsmaterial gemäß §9 Absatz 4 handelt.

(3) Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und arglistiger Verschweigung des Mangels erlischt der Gewährleistungsanspruch.

(4) Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung resultieren, auf fehlerhafte Nutzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen sowie unbestätigte und unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritten basieren.

(5) Eigenschaftszusicherungen und Garantien sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zusammen mit dem Vertrag abgegeben und  durch die Geschäftsführung der ISA-Potsdam per Unterschrift bestätigt worden sind.

 

§12 Allgemeine Haftung und Höhere Gewalt

(1) Die ISA-Potsdam haftet nur für Schäden, die von Ihren Mitarbeitern oder einem von ihr beauftragten Dritten (Erfüllungsgehilfen) grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften aus dem Leistungsvertrag. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) In keinem Fall haftet die ISA-Potsdam für Schäden die auf Einwirkung Dritter oder durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden oder zurückzuführen sind und die für die ISA-Potsdam nicht vorhersehbar sind oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegen.

(3) Die ISA-Potsdam prüft für ihre Analysen die Daten- und Informationsquellen aufs Genaueste, regelmäßig und mit hoher Gründlichkeit. Trotzdem können Garantien, Gewährleistungen oder Haftungsansprüche zu Informationen deren Basis auf die Veröffentlichung durch Drittanbietern und Herstellern basieren, nicht übernommen werden.

(4) Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung mit der Maßgabe, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird.

(5) Im Fall von höherer Gewalt, wie z.B. Streik, innere Unruhen, Krieg, Aussperrung, ist die ISA-Potsdam von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies gilt auch wenn entsprechende Zulieferbetriebe davon betroffen sind.

(6) Kein Vertragspartner kann mangels Verschulden für höhere Gewalt haftbar gemacht werden.

 

§13 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlungen seitens des Kunden bleiben die Leistungen, Berichte, Waren, Muster sowie alle Nutzungs- und Verwertungsrechte im Eigentum der ISA-Potsdam (Vorbehaltsware), es sei denn etwas anderes wurde zuvor schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere der des Rechnungsausgleichs, ist die ISA-Potsdam berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die ggf. bereits gelieferten Waren zurück zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren und Dienstleistungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf die vorbehaltlichen Eigentumsverhältnisse der ISA-Potsdam hinweisen und die ISA-Potsdam zudem unverzüglich informieren.

(2) Der Kunde ist nur nach Rücksprache und schriftliche Bestätigung durch die ISA-Potsdam berechtigt, den gelieferten Gegenstand/ die gelieferte Sache im ordentlichen Geschäftsgang und nach Maßgabe dieses Vertrages weiter zu veräußern. Insbesondere dann wenn Schutzrechte für Datenbankinhalte und/oder Software  von der ISA-Potsdam oder Dritten berührt werden. Dies gilt für alle Waren und Produkte.

(3) Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware darf nur mit Zustimmung der ISA-Potsdam erfolgen.

 

§14 Datenschutz

(1) Die ISA-Potsdam ist berechtigt, die für die Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung vom Kunden erhaltenen Daten, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetztes zu speichern und zu verarbeiten. Darüberhinaus werden personenbezogene Daten – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Mitteilungspflichten gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen – nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.

(2) Die ISA-Potsdam ist berechtigt, Dokumente, Unterlagen und Informationen die im Rahmen des Auftrages von der ISA-Potsdam erstellt, von Ihnen oder von Dritten zugeführt wurden in Papierform und in elektronischer Form aufzubewahren und zu speichern. Letzteres kann sowohl in einem offline- aber auch in einem online-basierten elektronischen System geschehen.

(3) Nach Erfüllung der Leistungspflicht wird die ISA-Potsdam alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erstellten Informationen, Berichte, Unterlagen die als relevant angesehen werden für einen als angemessenen erachteten Zeitraum, der jedoch nicht kürzer als die Vorgabe aus den gesetzlichen Vorschriften ist, weiter selber oder von einem Dritten sicher aufbewahren.

(4) Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ist das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

§15 Schlussbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des allgemeinen und des UN-Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.

(2) Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit stets der Schriftform, einschließlich für die Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel.

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ISA-Potsdam in Potsdam.

 

©ISA-Potsdam, 11/02/2018.

   


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